Informationen zu EU-Reimportfahrzeugen
Wissenswertes zum Thema EU-Fahrzeuge
Wieso sind EU-Fahrzeuge soviel günstiger?
Durch die verschiedenen Steuersysteme in Europa (Luxus-
Mehrwertsteuern), bieten die Hersteller Ihre Fahrzeuge
zu unterschiedlichen Nettopreisen an, um so europaweit
analoge Bruttopreise zu erhalten. Zudem wird auch auf die
unterschiedliche Kaufkraft in den europäischen Ländern
geachtet, wodurch erneut Preisunterschiede generiert werden.
So entstehen teilweise große Unterschiede in den
Nettopreisen, damit die Fahrzeuge auch in hoch besteuerten
sowie in Ländern mit weniger Kaufkraft erschwinglich bleiben.
Hieraus resultieren die erheblich günstigeren Nettopreise für
die Fahrzeuge beim Re-Import. Weiterhin wird durch die
Abnahme hoher Stückzahlen größere Rabatte erzielt, mit dem
Ergebnis, dass die Preise weiter fallen und günstigere
Überführungskosten entstehen im Gegensatz zum Import von
einzelnen oder wenigen Fahrzeugen.
Sind EU-Fahrzeuge qualitativ schlechter?
Die Grundmodelle der verschiedenen Hersteller sind mit
denen der in Deutschland angebotenen Fahrzeugtypen in
Verarbeitung und Qualität identisch. Einige Fahrzeuge wie z.B.
der Ford Fiesta werden in Deutschland produziert, zu
Vertragshändlern ins EU-Ausland geliefert und anschließend
zurück nach Deutschland reimportiert. Andere Fahrzeug-
modelle wie z.B. der Hyundai i30 werden in Tschechien
produziert und anschließend nach Deutschland, für den
Verkauf eingeführt. Unterschiede gibt es häufig in der
Ausstattung, da beispielsweise unterschiedliche Zielmärkte
unterschiedliche Ausstattungsmerkmale verlangen. So ist z.B.
die Klimaanlage in Südeuropa Pflicht, in skandinavischen
Ländern wird eher Wert auf eine Sitzheizung gelegt. Wir
beraten Sie hinsichtlich der Unterschiede für Ihr
Wunschfahrzeug gerne!
Haben EU-Fahrzeuge die gleiche Garantie wie deutsche
Modelle?
Alle unsere ausgelieferten EU Fahrzeuge kommen von
autorisierten europäischen Vertragshändlern und haben min-
destens eine zweijährige Garantie. Jede Vertragswerkstatt in
Europa und somit auch in Deutschland, ist verpflichtet,
die Garantieansprüche eines Kunden anzunehmen.
Voraussetzung hierfür ist ein abgestempeltes Serviceheft vom
ursprünglich ausliefernden Vertragshändler, dieses erhalten
Sie selbstverständlich von uns. Dementsprechend ist der
Garantiebeginn bei EU Fahrzeugen nicht das Erstzulassungs-
datum, sondern der Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug den
ausliefernden Vertragshändler verlässt. Wir stehen Ihnen
jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, auch in Bezug auf einen
möglichen Garantieanspruch bei entsprechenden
Vertragshändlern.
Kennen Sie den Vorteil vom Bundesverband freier Kfz-Händler oder warum EU-Neufahrzeuge so günstig sind?